Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer

Wie melde ich mich für die Schweizer Mehrwertsteuer an?
MwstPraxis unterstützt Sie bei allen Fragen zur Schweizer Mehrwertsteuer und bietet praxisorientierte Lösungen für Anmeldung, Abrechnung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Wer muss sich in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren?
Unternehmen und selbstständige Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000 in der Schweiz müssen sich für die MWST registrieren lassen.
Welche Steuersätze gelten in der Schweiz?
In der Schweiz existieren drei Steuersätze: der Normalsatz von 7,7 %, der Sondersatz von 3,7 % für Beherbergungsdienstleistungen und der reduzierte Satz von 2,5 % für Güter des täglichen Bedarfs.
Wie oft müssen MWST-Abrechnungen eingereicht werden?
Standardmässig erfolgt die Abrechnung vierteljährlich. Auf Antrag und bei entsprechendem Umsatz kann eine halb- oder jährliche Abrechnung erfolgen.
Welche Vorsteuer kann abgezogen werden?
Sie können die bezahlte Steuer auf betriebliche Ausgaben und Investitionen abziehen, sofern diese klar geschäftsbezogen sind und mittels gültiger MWST-Rechnungen belegt werden.
Wie läuft die Anmeldung zur MWST ab?
Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen und Angaben.
Was passiert bei Nichterfüllung der Meldepflicht?
Bei verspäteter oder fehlender Anmeldung kann das Bundesamt für MWST Mahngebühren erheben und Nachforderungen stellen.
Gibt es Ausnahmen von der MWST-Pflicht?
Kleine Unternehmen unterhalb der Umsatzgrenze von CHF 100’000 sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, können sich aber freiwillig registrieren lassen.
Wie werden innergemeinschaftliche Dienstleistungen behandelt?
Leistungen an Empfänger im Ausland sind in der Regel von der Schweizer MWST befreit. Wichtig sind korrekte Nachweise und die Einhaltung der Meldevorschriften.
Welche Besonderheiten gelten für elektronische Dienstleistungen?
Elektronische Leistungen an Privatpersonen im Ausland unterliegen speziellen Regelungen. Wir prüfen, ob sich eine Registrierung im Empfängerstaat empfiehlt.
Wie lange müssen MWST-Unterlagen aufbewahrt werden?
Geschäftsunterlagen und Abrechnungen müssen in der Schweiz während zehn Jahren archiviert werden.
Wo finde ich aktuelle Informationen zur MWST?
Auf der Webseite des Bundesamts für MWST sowie auf MwstPraxis unter mwstpraxis.com finden Sie laufend aktualisierte Informationen und Anleitungen.